Mit der Körperschaftsteuererklärung ist auch die Erklärung zu den gesonderten Feststellungen nach den §§ 27, 28 und 38 KStG einzureichen. Im Rahmen dieser Erklärung sind insbesondere Angaben zur Entwicklung des steuerlichen Einlagekontos zu machen, was in der Praxis oftmals Schwierigkeiten bereitet. Grund genug, das steuerliche Einlagekonto unter Berücksichtigung einer Verfügung der OFD Frankfurt (4.2.14, S 2244 A - 41 - St 215, Abruf-Nr. 142707 ) näher zu betrachten.
Selbst bei relativ kleinen Unternehmenskäufen ergibt sich regelmäßig ein Firmenwert, der sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz zu aktivieren ist. Aufgrund unterschiedlicher Bewertungsvorgaben weichen ...
Bei der Flut an neuen Vorschriften und neuer Rechtsprechung kann
die/der Einzelne kaum noch den Überblick behalten. Genau aus diesem Grund gibt es die neue Community von MBP. Hier geht es um den Erfahrungsaustausch ...
Die Aufwendungen für einen Business-Anzug sind nicht als Werbungskosten abziehbar. Damit hat das FG Hamburg (6.3.14, Az. 6 K 231/12) die Klage eines Rechtsanwaltes abgewiesen.
Fehlt dem Steuerpflichtigen die Einkunftserzielungsabsicht, sind bei einer Vermietung keinerlei Einkünfte anzusetzen (Liebhaberei). Dies hat zur Folge, dass Verluste nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung soll auch in 2015 bei 5,2 % liegen. Das wohl keine erneute Erhöhung notwendig wird, liegt vor allem an dem kürzlich im Bundesgesetzblatt verkündeten Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes, wodurch die Deutsche Rentenversicherung ihre Prüftätigkeit massiv ausweiten wird.