Der BFH hat dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens seit dem Feststellungszeitpunkt 1.1.09 verfassungswidrig sind (BFH 22.10.14, II R 16/13, anhängig beim BVerfG 1 BvL 11/14, Abruf-Nr. 173438 ).
Dient der Betrieb einer Kapitalgesellschaft dazu, die privaten Interessen ihrer Gesellschafter zu befriedigen (z.B. Prestige- oder Freizeitinteressen), kann dies zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.
Lange wurde diskutiert und nachgebessert – nun wurde das Schreiben zu den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum ...
In seiner letzten Sitzung des vergangenen Jahres hat der Bundesrat dem „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (BGBl I 14, 2417) nach mehreren Änderungen im Gesetzgebungsverfahren doch noch zugestimmt. Die wichtigsten Neuregelungen des auch als „Jahressteuergesetz 2015“ bezeichneten Omnibusgesetzes werden nachfolgend vorgestellt.
Die Ausübung des Antragsrechts zur Einkommensteuerveranlagung erfordert im Insolvenzfall die Mitunterzeichnung der Steuererklärung durch den Treuhänder (FG Düsseldorf 28.8.14, 8 K 3677/13 E).
Der BFH (27.8.14, VIII R 60/13) hat entschieden, dass im VZ 2008 – vor dem Systemwechsel zur Abgeltungsteuer – angefallene Schuldzinsen bei Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen abgezogen werden können, ...
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Die Steuervergünstigungen gemäß §§ 13a, 13b, 19a ErbStG sind grundsätzlich zulässig, der Umfang der Verschonung ist allerdings unverhältnismäßig – so das BVerfG am 17.12.14. Spätestens bis zum 30.6.16 muss das ErbStG insoweit reformiert werden. Für die Übergangszeit können die Vergünstigungen wie bisher genutzt werden, unter dem Vorbehalt, dass keine „exzessiven Steuergestaltungen“ durchgeführt werden.