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  • · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften

    Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz: Die geplanten Neuregelungen sind überschaubar

    von StB Dipl.-Bw. (FH) Christian Westhoff, Datteln

    | Das BMJV hat am 27.7.14 den Entwurf für ein Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz veröffentlicht. Das auf EU-Vorgaben (Bilanzrichtlinie 2013/34/EU) basierende Gesetzesvorhaben ist bis zum 20.7.15 in deutsches Recht umzusetzen. Betrachtet man die Änderungen für Kapitalgesellschaften, wird ersichtlich, dass die materielle Bilanzierung und Bewertung im Vergleich zum BilMoG kaum tangiert wird. Wichtige Änderungen ergeben sich indes bei den Angaben im Anhang und bei den Schwellenwerten in § 267 HGB . |

     

    1. Anhebung der Schwellenwerte in § 267 HGB

    Die Schwellenwerte für die Bilanzsumme und die Umsatzerlöse sollen deutlich erhöht werden. § 267 HGB-E soll bereits erstmals auf Jahresabschlüsse für nach dem 31.12.13 beginnende Geschäftsjahre anwendbar sein:

     

    • Monetäre Grenzwerte des § 267 HGB-E (derzeitige Werte in Klammern)
    klein
    mittelgroß
    groß

    Bilanzsumme

    ≤ 6.000.000 EUR

    (≤ 4.840.000 EUR)

    ≤ 20.000.000 EUR

    (≤ 19.250.000 EUR)

    > 20.000.000 EUR

    (> 19.250.000 EUR)

    Umsatzerlöse

    ≤ 12.000.000 EUR

    (≤ 9.680.000 EUR)

    ≤ 40.000.000 EUR

    (≤ 38.500.000 EUR)

    > 40.000.000 EUR

    (> 38.500.000 EUR)

     

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