Gewährt ein Gesellschafter „seiner“ GmbH, an der er mit mindestens 10 % beteiligt ist, ein Darlehen, sind die Zinsen nicht mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % zu versteuern (§ 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG). Anzuwenden ist in diesen Fällen der persönliche Steuersatz, der deutlich höher sein kann. Der BFH (29.4.14, VIII R 23/13) hält diese gesetzliche Regelung für verfassungskonform. Damit gibt sich der unterlegende Steuerpflichtige aber nicht zufrieden und hat Verfassungsbeschwerde eingelegt, die ...
Kapitalgesellschaften sind seit 2015 grundsätzlich verpflichtet, bei Ausschüttungen neben der Kapitalertragsteuer auch die darauf entfallende Kirchensteuer einzubehalten und an das FA abzuführen (§ 51a Abs.
Betriebsveranstaltungen, Aufmerksamkeiten und kostenlose Nutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte: Diese Arbeitgeberzuwendungen stehen in der Praxis hoch im Kurs und haben in letzter Zeit mitunter einschneidende ...
Kinder des Erblassers können ein vom Erblasser zu Wohnzwecken genutztes Familienheim steuerfrei erwerben, wenn sie innerhalb angemessener Zeit nach dem Erbfall die Absicht fassen, das Familienheim selbst für eigene Wohnzwecke zu nutzen, und diese Absicht durch den Einzug auch tatsächlich umsetzen. Erwirbt ein Kind als Miterbe im Rahmen der Teilung des Nachlasses über seinen Erbteil hinaus das Alleineigentum an dem Familienheim, erhöht sich sein steuerbegünstigtes Vermögen unabhängig davon, ob die ...
Der Gewinn aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen, die dem Inhaber ein Recht auf Auslieferung von Gold gewähren, ist nach Ablauf der Veräußerungsfrist von einem Jahr ...
Ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft über Grundstücke liegt vor, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG).
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
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Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Nach Ansicht des BFH (25.3.15, X R 20/13, Abruf-Nr. 178301 ) ist der Zeitreihenvergleich nur mit Einschränkungen zulässig. Denn er weist gegenüber anderen Verprobungs- und Schätzungsmethoden Besonderheiten auf, die eine vorsichtige Interpretation seiner Ergebnisse gebieten.