Die Übertragung des Inventars einer Gaststätte ist auch dann eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG), wenn der Erwerber mit dem übertragenen Inventar die Gaststätte fortführen kann und die zur Fortführung der Tätigkeit erforderliche Immobilie von einem Dritten gepachtet hat. Hiermit hat der BFH (29.8.18, XI R 37/17, Abruf-Nr. 205114 ) eine für die Praxis wichtige Entscheidung getroffen.
Übt ein Gesellschafter-Geschäftsführer zusätzlich eine Geschäftsführer-Tätigkeit für ein anderes (oder mehrere andere) Unternehmen aus, gerät er bei einer Betriebsprüfung häufig in den Fokus der ...
Im Rat der Europäischen Union für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) haben die Finanzminister am 2.10.18 den Weg für die steuerliche Gleichbehandlung digitaler Medien frei gemacht. Auf E-Books und E-Paper kann nun der ...
Leistet ein Gesellschafter, der sich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft verbürgt hat, eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft, um seine Inanspruchnahme als Bürge zu vermeiden, führt dies zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung (BFH 20.7.18, IX R 5/15).
Eine dauerhafte Vermietungsabsicht kann auch dann vorliegen, wenn sich der Vermieter im Mietvertrag eine Kündigung wegen Eigenbedarfs vorbehält, um das Mietobjekt einem Angehörigen (entgeltlich) zu überlassen (FG ...
Ersetzen die Eltern den Großeltern die Fahrtkosten für die Kinderbetreuung, dann können die Aufwendungen unter gewissen Voraussetzungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG abzugsfähig sein.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Herbstzeit ist Beratungszeit: Was ändert sich zum Jahreswechsel? Bei welchen Mandaten besteht jetzt Handlungsbedarf? Die IWW-Online-Fachtagung bringt Sie effizient und bequem auf den neuesten Stand. Freuen Sie sich auf namhafte Referenten und holen Sie sich direkt nutzbare Gestaltungstipps!
Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Liebe Leserin, lieber Leser, die Digitalisierung ist in vollem Gange und birgt für Ihren Berufsstand viele Chancen, aber auch einige Risiken. Die BStBK wirbt seit Jahren dafür, das Dienstleistungsfeld der
„vereinbaren Tätigkeiten“ auszuweiten, um sich neue, lukrative Geschäftsfelder zu erschließen. Dabei möchte das IWW Institut Sie unterstützen. Der erste Schritt dahin ist eine kurze Umfrage, mit der wir mehr über Ihre Bedürfnisse erfahren wollen: Welche vereinbaren Tätigkeiten bieten Sie heute ...