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  • 24.01.2018 · Fachbeitrag · Steuerermäßigung nach § 35a EStG

    Vermieter muss haushaltsnahe Dienstleistungen ausweisen

    | Ein Mieter kann von seinem Vermieter eine Betriebskostenabrechnung verlangen, anhand derer sich die Beträge ermitteln lassen, die für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG) erbracht worden sind. Das hat das LG Berlin (18.10.17, 18 S 339/16, Abruf-Nr. 197462 ) entschieden. |

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