Wer einen höheren als den gesetzlich geschuldeten USt-Betrag in der Rechnung ausweist, schuldet auch den überhöhten Betrag. Allerdings erlaubt § 14c Abs. 1 S. 2 UStG die spätere Korrektur des überhöhten USt-Ausweises per Rechnungsberichtigung. Der BFH (16.5.18, XI R 28/16, Abruf-Nr. 202641 ) hat nun aber entschieden, dass eine USt-Korrektur beim FA nur möglich ist, wenn der Leistende dem Leistungsempfänger zuvor den Differenzbetrag erstattet hat. Die Konsequenzen aus dieser Entscheidung werden ...
Unternehmen müssen den Inhalt der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln (§ 5b EStG). Das BMF (6.6.
In 2016 veröffentlichte das FG Düsseldorf (20.9.16, 10 K 2412/13 E) eine Entscheidung, die nur schwer nachvollziehbar war: Wird eine Einmalentschädigung für die Überspannung eines selbst bewohnten Grundstücks mit ...
Mit dem neuen Baukindergeld fördert die Bundesregierung über die KfW den erstmaligen Neubau oder Erwerb von Wohneigentum in Deutschland. Profitieren können Familien und Alleinstehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Das heißt: Für jedes förderfähige Kind werden 10 Jahre lang jährlich 1.200 EUR gezahlt. Entsprechende Anträge können seit dem 18.9.18 über das Zuschussportal der KfW gestellt werden. Der Beitrag zeigt anhand der Ausführungen der KfW (unter: www.kfw.de/424 ), wer den ...
Im Jahr 2017 ist das Eheöffnungsgesetz („Ehe für alle“) in Kraft getreten. Es könnte allen Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft die Möglichkeit bieten, rückwirkend ab dem Jahr 2001 die ...
Tragen Eltern, die ihrem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, dessen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, dann können diese Aufwendungen die Einkommensteuer der Eltern mindern. Der Steuerabzug setzt aber ...
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Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Teilweise erstellen Unternehmer Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer und daneben über denselben Umsatz eine weitere Rechnung oder eine – später ausgestellte – Gesamtabrechnung mit erneutem gesonderten Umsatzsteuer-Ausweis. Das Problem: Der Unternehmer schuldet die in den zusätzlichen Rechnungen ausgewiesene Steuer neben der Umsatzsteuer für den eigentlich ausgeführten Umsatz.