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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Kein privates Veräußerungsgeschäft bei kurzer Vermietung nach langjähriger Eigennutzung

    von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln

    | Der Gewinn aus der Veräußerung einer nach langjähriger Eigennutzung kurzzeitig vermieteten Eigentumswohnung innerhalb von zehn Jahren seit deren Erwerb ist nicht einkommensteuerpflichtig. Mit dieser Entscheidung des FG Baden-Württemberg (7.12.18, 13 K 289/17, Abruf-Nr. 208013 ; PM Nr. 2/19 vom 1.4.19) will sich das unterlegene FA aber nicht zufriedengeben. |

    1. Hintergrund

    Private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt, unterliegen nach § 23 Abs. 1 EStG grundsätzlich der Spekulationsbesteuerung. Ausgenommen sind allerdings solche Wirtschaftsgüter, die

     

    • im Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken (1. Alternative) oder
      

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