Aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission vom 26.1.11 dürfen deutsche Finanzämter die Sanierungsklausel grundsätzlich nicht mehr anwenden, da sie eine unionsrechtswidrige staatliche Beihilfe darstellt. Gegen diesen Beschluss hatte die Bundesregierung eine Nichtigkeitsklage erhoben – wie sich jetzt herausgestellt hat, aber nicht fristgerecht. Das Europäische Gericht (18.12.12, T-205/11) hat die Klage nämlich abgewiesen, da sie einen Tag nach Ablauf der Klagefrist eingereicht wurde.
Die geplante Änderung des Zivilrechts durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts dürfte eine Vielzahl von Vereinen zur Änderung ihrer Satzung zwingen.
Anleger, die noch steuerlich verrechenbare Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungsteuer haben (also vor 2009), sollten achtgeben. Denn diese Veräußerungsverluste können nur noch mit im Laufe dieses Jahres erzielten Wertpapierveräußerungsgewinnen verrechnet werden. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken hin.
Durch das Gesetz zur Aufhebung des Freihafens Hamburg vom 24.1.11 (BGBl I 11, 50) wurde der Freihafen Hamburg mit Wirkung zum 1.1.13 aufgelöst. Mit der Auflösung hat das Gebiet den Status einer Freizone des ...
Die Finanzverwaltung wendete im Falle eines angestellten Geschäftsführers, dem eine private Nutzung des Kfz untersagt war, dennoch die Ein-Prozent-Regelung an. Das Verfahren ist nun beim BFH (VI R 42/12) anhängig.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Die Lohnsteuer-Anmeldung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung sowie die Zusammenfassende Meldung müssen aufgrund einer Änderung der bundesweit geltenden Steuerdaten-Übermittlungsverordnung ab dem 1.1.13 authentifiziert mit elektronischem Zertifikat übermittelt werden. Nach aktuellen Informationen werden Abgaben für eine Übergangszeit bis zum 31.8.13 jedoch weiterhin ohne Authentifizierung akzeptiert (vgl. unter: ...