Zinsen, die der Fiskus auf Steuererstattungen zahlt (Erstattungszinsen), sind ungeachtet der durch das Jahressteuergesetz 2010 eingefügten Neuregelung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 EStG nicht steuerbar. Dies gilt auch dann, wenn die Erstattungszinsen in Zeiträumen angefallen sind, in denen vom Steuerpflichtigen gezahlte Nachzahlungszinsen als Sonderausgaben abziehbar waren (FG Münster 10.5.12, 2 K 1947/00 E,
2 K 1950/00 E, Rev. zugelassen).
Der Entwurf der EU-Kommission für eine neue europäische Bilanzierungsrichtlinie wird derzeit im Rechtsausschuss des EU-Parlaments diskutiert. Einer der Änderungsanträge aus den Reihen des Parlaments sieht die ...
Sind Bauzeitzinsen während der Herstellungsphase nicht als (vorab entstandene) Werbungskosten abziehbar, können sie in die Herstellungskosten einbezogen werden, wenn das fertiggestellte Gebäude durch Vermietung ...
Die Länder haben zu dem Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2013 umfangreich Stellung genommen (Stellungnahme des Bundesrates vom 6.7.12, Drs. 302/12 B).
Die Installation von Fotovoltaikanlagen auf privaten Hausdächern boomt nach wie vor. Dies ist Anlass genug, um die steuerlichen Folgen, die aus dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage resultieren, einmal anhand eines ...
Auf der Internetseite www.esteuer.de (Rubrik: „Weitere Informationen/FAQ“) hat die Finanzverwaltung einen neuen Frage-Antwort-Katalog zur E-Bilanz veröffentlicht (Stand 15.6.12).
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Vermögensgegenstände und Schulden sind grundsätzlich einzeln zu bewerten. Aus Gründen der Praktikabilität lässt das Handelsrecht jedoch einige Erleichterungen zu. Eine der praxisrelevantesten Vereinfachungen ist die Gruppenbewertung mit dem gewogenen Durchschnittswert. Die Anwendungsvoraussetzungen und Ermittlungsmethoden im Bereich des Vorratsvermögens werden nachfolgend vorgestellt.