Ein Leiharbeitnehmer, der vom Verleiher für die gesamte Dauer des Dienstverhältnisses bei einem mit dem Verleiher verbundenen Unternehmen eingesetzt wird, kann eine regelmäßige Arbeitsstätte beim Entleiher ...
Verspätungszuschläge dienen der Finanzverwaltung als Druckmittel bei verspäteter oder unterbliebener Abgabe der Steuererklärungen. Mit dem Verzögerungsgeld will der Gesetzgeber den Steuerpflichtigen zu einer ...
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat in einer ausführlichen Mitteilung über die aktuellen Pläne zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) informiert.
Die Vereinfachung des Reisekostenrechts gewinnt an Konturen und dürfte in Kürze in ein Gesetzgebungsverfahren Eingang finden. Die Änderungen sollen mit einer kleinen Unternehmenssteuerreform verknüpft werden und zum ...
Der BFH (20.6.12 IX R 67/10) hat in einem mit Spannung erwarteten Urteil eine für Vermieter äußerst positive Entscheidung getroffenen. Danach können Schuldzinsen für ein Darlehen, das ursprünglich zur Finanzierung ...
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Das Bundesjustizministerium tendiert zu einem verlängerten Anwendungszeitraum des vorübergehend bis 31.12.2013 geltenden Überschuldungsbegriffs. Das machte Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger bei einem Symposion in Ingolstadt deutlich. Danach spreche „einiges dafür, die jetzige Regelung nochmals für einen signifikanten Zeitraum zu verlängern, um auf Grundlage der Langzeiterfahrungen mit der derzeit geltenden Regelung später über eine endgültige Lösung zu entscheiden.“ Denkbar sei aber ...