Bei der Flut an neuen Vorschriften und neuer Rechtsprechung kann
die/der Einzelne kaum noch den Überblick behalten. Genau aus diesem Grund gibt es die neue Community von MBP. Hier geht es um den Erfahrungsaustausch untereinander und darum, sich gegenseitig bei konkreten Problemen in der Praxis zu unterstützen.
Die Aufwendungen für einen Business-Anzug sind nicht als Werbungskosten abziehbar. Damit hat das FG Hamburg (6.3.14, Az. 6 K 231/12) die Klage eines Rechtsanwaltes abgewiesen.
Fehlt dem Steuerpflichtigen die Einkunftserzielungsabsicht, sind bei einer Vermietung keinerlei Einkünfte anzusetzen (Liebhaberei). Dies hat zur Folge, dass Verluste nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden ...
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung soll auch in 2015 bei 5,2 % liegen. Das wohl keine erneute Erhöhung notwendig wird, liegt vor allem an dem kürzlich im Bundesgesetzblatt verkündeten Gesetz zur ...
Der BFH (22.8.12, I R 9/11) hatte entschieden, dass die Mindestbesteuerung gemäß § 10d Abs. 2 EStG „in ihrer Grundkonzeption“ nicht verfassungswidrig ist. Das Gericht ist nun aber davon überzeugt, dass das nur ...
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Das BMJV hat am 27.7.14 den Entwurf für ein Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz veröffentlicht. Das auf EU-Vorgaben (Bilanzrichtlinie 2013/34/EU) basierende Gesetzesvorhaben ist bis zum 20.7.15 in deutsches Recht umzusetzen. Betrachtet man die Änderungen für Kapitalgesellschaften, wird ersichtlich, dass die materielle Bilanzierung und Bewertung im Vergleich zum BilMoG kaum tangiert wird. Wichtige Änderungen ergeben sich indes bei den Angaben im Anhang und bei den Schwellenwerten in § 267 HGB.