Von Physiotherapeuten erbrachte humanmedizinische Heilbehandlungen sind umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 14 Buchst. a UStG). Liegt keine steuerfreie Leistung vor, kann der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung kommen. In beiden Fällen ist der Physiotherapeut verpflichtet, entsprechende Aufzeichnungen zu führen und Belege vorzuhalten. Darüber hinaus gelten wegen der aktuellen BFH-Rechtsprechung und einer neuen Weisung des BMF in beiden Bereichen neue umsatzsteuerliche Spielregeln, die es zu beachten gilt.
Viele Krankenkassen werben mit Bonus- und Prämienprogrammen. Hiermit wollen sie ihre Versicherten für die Teilnahme an Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sowie sportlichen Aktivitäten (Mitgliedschaft im ...
Der BFH (27.8.14, VIII R 6/12) hat entschieden, dass die Einkünfte einer GbR, die hauptsächlich Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielt und daneben in geringem Umfang eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, dann ...
Nach einem Urteil des FG Berlin-Brandenburg (7.10.14, 6 K 6147/12) sind Versicherungsprämien für eine Risikolebensversicherung im Zusammenhang mit einem vermieteten Gebäude nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.
Ein für ein bestimmtes Wirtschaftsgut in einem Vorjahr gebildeter Investitionsabzugsbetrag kann in einem Folgejahr innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums bis zum gesetzlichen Höchstbetrag aufgestockt werden ...
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Fotovoltaikanlagen und KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung) bereitet in der Praxis oftmals Probleme. Diese resultieren nicht zuletzt daraus, dass bei Fotovoltaikanlagen zwischen ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Selbstständige Ärzte werden grundsätzlich auch dann freiberuflich und nicht gewerblich tätig, wenn sie ärztliche Leistungen von angestellten Ärzten erbringen lassen. Voraussetzung ist jedoch, dass sie die Voruntersuchungen bei den Patienten durchführen, für den Einzelfall die Behandlungsmethode festlegen und sich die Behandlung schwieriger Fälle vorbehalten (BFH 16.7.14, VIII R 41/12, Abruf-Nr. 174024 ).