Bei Planungsleistungen eines Ingenieurs tritt die Gewinnrealisierung bereits ein, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung nach § 8 Abs. 2 HOAI a.F. entstanden ist (BFH 14.5.14, VIII R 25/11; MBP 15, 43). Die Verwaltung hat dieses Urteil im letzten Jahr im BStBl veröffentlicht und den Anwendungsbereich nun sogar noch erweitert: Denn es soll grundsätzlich auch auf Abschlagszahlungen nach § 632a BGB anwendbar sein (BMF 29.6.15, IV C 6 -
S 2130/15/10001, Abruf-Nr. 144842 ). Positiv sind jedoch die zeitliche ...
Das FG Berlin-Brandenburg (3.6.15, 5 V 5026/15, Abruf-Nr. 144680 ) bezweifelt, dass § 27 Abs. 19 S. 2 UStG, der den Vertrauensschutz aushebelt, verfassungsgemäß ist. Wer also unter der alten Rechtslage im Vertrauen ...
Der Bundestag hat das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BiLRUG) am 18.6.15 beschlossen. Die Regelungen des BilRUG sollen erstmals in Geschäftsjahren anzuwenden sein, die nach dem 31.12.15 beginnen. Allerdings besteht ...
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat einen neuen Elterngeldrechner bereitgestellt. Hiermit können werdende Eltern ausprobieren, wie sie nach der Geburt ihres Kindes Elterngeld, ...
Der BFH hat abschließend darüber entschieden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Körperschaftsteuer, die im Ausland gegen dort ansässige Kapitalgesellschaften festgesetzt worden ist, im Inland auf die ...
Die AStW-Sonderausgabe fasst die neuen Richtlinien der Elektroautoförderung 2026 kompakt und leicht verständlich zusammen. Sie verdeutlicht die Antragsvoraussetzungen, diskutiert Sonderfälle und weist auf mögliche Fallstricke hin. Damit verfügen Sie über eine solide Grundlage für Mandantenberatung.
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Grunderwerbsteuer 2026: Hier drohen neue Regressgefahren
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Werden Freibeträge (z.B. für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte) im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren berücksichtigt, erhalten Arbeitnehmer regelmäßig ein höheres Nettogehalt. Die Gültigkeit der Freibeträge wurde jüngst von einem auf zwei Jahre verlängert. Als Starttermin hat das BMF (21.5.15, IV C 5 - S 2365/15/10001, Abruf-Nr. 144625) nun den 1.10.15 festgelegt, d.h. ab diesem Zeitpunkt können Arbeitnehmer Freibeträge für zwei Kalenderjahre mit Wirkung ab 1.1.16 bei ihrem FA beantragen.