04.05.2017 · Fachbeitrag ·
Vorsteuerabzug
Der Vorsteuerabzug bei nicht nur unternehmerisch genutzten Gegenständen (z. B. Fotovoltaikanlagen) setzt eine Zuordnung zum Unternehmensvermögen voraus. Wurde die Zuordnung bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht dokumentiert, ist sie spätestens bis zur gesetzlichen Abgabefrist für Steuererklärungen (31.5. des Folgejahres) zu erklären. Fristverlängerungen für die Abgabe der Steuererklärungen verlängern die Frist nicht (A 15.2c Abs. 16 UStAE).
04.05.2017 · Fachbeitrag ·
Außergewöhnliche Belastungen
Jahrelang richtete sich die zumutbare Belastung insgesamt nach dem höheren Prozentsatz, sobald der Gesamtbetrag der Einkünfte eine der in
§ 33 Abs. 3 EStG genannten drei Stufen überschritt. Aber diese Rechenmethode ...
04.05.2017 · Fachbeitrag ·
Vermietung und Verpachtung
Das wurde auch Zeit: Der BFH (4.10.16, IX R 26/15, Abruf-Nr. 192059 ) hat die Ungleichbehandlung zwischen der mittelbaren und der unmittelbaren Grundstücksschenkung beendet. Somit darf jetzt auch derjenige die ...
04.05.2017 · Fachbeitrag ·
Vorsteuerabzug
Nach der neuen Rechtsprechung des BFH (20.10.16, V R 26/15; MBP 17, 25) ist die zinswirksame Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen beim Vorsteuerabzug für bestimmte Rechnungsangaben zulässig. Diese geänderte Sichtweise hat der BFH (20.10.16, V R 54/14, Abruf-Nr. 192190 ) nun auch auf jene Fälle ausgedehnt, in denen die Ursprungsrechnung fehlerhafte Angaben zum Leistungsempfänger enthält. Der Beitrag zeigt die Folgen und erläutert, dass hiervon nicht die Fälle des § 14c Abs. 2 UStG (unberechtigter ...
03.05.2017 · Nachricht · Vermietung und Verpachtung
Kann ein Steuerpflichtiger eine früher vermietete Eigentumswohnung nicht in einen betriebsbereiten Zustand versetzen und zur Vermietung bereitstellen, kann die Einkunftserzielungsabsicht entfallen, wenn die Wohnung ...
> Nachricht lesen
27.04.2017 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Einkünfte aus der Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber eines Gewerbetreibenden sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dies gilt nach einer Entscheidung des BFH (13.12.16, X R 18/12, Abruf-Nr.
21.04.2017 · Nachricht · Einkommensteuer
Nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 1 EStG besteht für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ein Abzugsverbot. Dieses gilt allerdings dann nicht, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (S. 2). In diesen Fällen sind dann immerhin bis zu 1.250 EUR abzugsfähig. Der BFH (22.2.17, III R 9/16) hat jetzt entschieden, dass bei einem Selbstständigen nicht jeder Schreibtischarbeitsplatz in seinen Betriebsräumen zwangsläufig einen solchen zumutbaren ...
> Nachricht lesen