01.07.2015 · Nachricht · Elterngeld
Die neuen Regeln zum ElterngeldPlus, zum Partnerschaftsbonus sowie zur flexibleren Elternzeit gelten für Eltern, deren Kinder ab 1. Juli 2015 geboren werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat einen neuen Elterngeldrechner bereitgestellt. Darin lassen sich Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus miteinander kombinieren. Den Elterngeldrechner finden Sie auf elterngeld-plus.de .
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29.06.2015 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Viele Arbeitnehmer haben heutzutage einen Nebenjob. Arbeitgebern stellt sich die Frage, wie lange Arbeitnehmer täglich insgesamt arbeiten dürfen und ob sie das prüfen müssen.
29.06.2015 · Fachbeitrag ·
Betriebliche Altersversorgung
Stirbt ein Arbeitnehmer und hat der Ehegatte Anspruch auf das Versorgungskonto, das über Jahre im Rahmen der bAV angespart wurde, unterliegt die Einmalauszahlung an die Witwe der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Abs.
Schwerpunkt
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26.06.2015 · Fachbeitrag ·
Sachbezüge
Das BMF hat mit Schreiben vom 19. Mai 2015 endlich auf die vier Urteile des BFH aus dem Jahr 2013 zur Besteuerung von Sachzuwendungen reagiert. Das Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Arbeitgeber müssen ...
24.06.2015 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt muss nicht unbedingt durch Zahlung des Nettolohns an den Arbeitnehmer selbst erfüllt werden. Auch die Zahlung an einen Dritten ist möglich, so das LAG Rheinland-Pfalz.
Schwerpunkt
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22.06.2015 · Fachbeitrag ·
Sonderzuwendungen
Regelmäßig zur Urlaubszeit stellt sich für Arbeitgeber die Frage, wie sie die SV-Beiträge auf das Urlaubsgeld berechnen. LGP erläutert die Regeln.
19.06.2015 · Fachbeitrag ·
Arbeitnehmerüberlassung
Zeitarbeitsunternehmen fehlen immer wieder Aufträge, sodass sie ihre Arbeitnehmer nicht an Entleiher vermitteln können. Sie greifen dann zu folgendem Kniff: Die Minusstunden werden mit Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto verrechnet. Oder die Wartezeiten auf einen neuen Auftrag werden nicht vergütet. Diese Praxis ist unzulässig.