Für viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind die Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN) ein fester Bestandteil der Vergütung. (Nur) unter bestimmten Voraussetzungen sind diese Zuschläge steuer- und beitragsfrei. Arbeitgeber müssen diese festen Regeln gut kennen, um vor Steuer- und Beitragsrückforderungen geschützt zu sein.
Ein Vertriebsmitarbeiter, der zu einem Vertriebsworkshop eingeladen ist, und sich bei der Abendveranstaltung während eines Kickerspiels eine Knieverletzung zuzieht, erleidet keinen Arbeitsunfall. Das abendliche ...
Ein Betriebsrat ist bei der Teilnahme an einem Schulungsseminar unfallversichert, wenn er bei der konkreten Verrichtung zur Zeit des Unfalls ein unternehmensbezogenes Recht wahrnimmt. Ist der gemeinsame Besuch eines ...
Streit ist vorprogrammiert, wenn es darum geht, ob ein Unfall als Arbeitsunfall einzuordnen ist. Aktuell hat das BSG die Frage beantwortet, ob der Sturz auf einer Weihnachtsfeier, im Home Office oder bei einer ...
Ab 1. Januar 2017 müssen Arbeitgber auch in den Fällen, in denen die Unterbrechung wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit keinen Kalendermonat umfasst, eine Unterbrechung mit dem Abgabegrund 52 melden.
Ein Gitarrenlehrer an einer städtischen Musikschule ist in allen Zweigen sozialversicherungspflichtig. Denn der Gitarrenlehrer ist in die Arbeitsorganisation der Musikschule eingegliedert, in erheblichem Umfang ...
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Arbeitgeber können wie bisher Hilfen der Einzugsstellen erwarten, wenn sie aufgrund einer Naturkatastrophe die Sozialbeiträge nicht rechtzeitig zahlen können. Auf Säumniszuschläge und Mahngebühren wird verzichtet.