Eine freie Mitarbeiterin im Servicebereich ist abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig, wenn sie in den Betrieb des Unternehmens eingegliedert und weisungsgebunden tätig ist. Allein der Umstand, dass sie ihr eigenes Kfz einsetzen muss, begründet keine selbstständige Tätigkeit. Dies betont das LSG Hessen.
Regelmäßig gezahlte Provisionen sind beim Elterngeld zu berücksichtigen. Das gilt auch nach der neuen Rechtslage 2015, entschied das LSG Baden-Württemberg. Entgegenstehende Verwaltungsvorschriften hätten hieran ...
Überträgt ein Arbeitgeber die Lohnabrechnung auf einen Steuerberater, haftet er für Fehler, die der Steuerberater bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Sachverhalten macht, so das LSG Bayern.
Minderheitsgesellschafter, die zu weniger als 50 Prozent an der GmbH beteiligt sind, gelten in der Regel als abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig. Eine Ausnahme gibt es nur bei Regelungen innerhalb des Gesellschaftsvertrags. Eine solche hat das SG Reutlingen jetzt bejaht.
Immer mehr Menschen arbeiten nach Erreichen des Rentenalters weiter. Das neue „Flexirentengesetz“ soll dabei helfen, den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente selbstbestimmter zu gestalten. Die Änderungen wirken ...
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Damit keine Verspätungs- oder Säumniszuschläge entstehen, müssen die monatlichen Anmeldungen rechtzeitig übermittelt und bezahlt werden. Mit der folgenden Übersicht haben Arbeitgeber alle Termine 2017 im Griff.