Immer wieder kommt es zu Beitragsnachforderungen, weil Arbeitgeber für geringfügig entlohnte Beschäftigte keine Pauschalbeiträge an die gesetzliche Krankenversicherung (über die Minijob-Zentrale) entrichten. Ohne Pauschalbeiträge geht es nur, wenn der Minijobber privat krankenversichert ist. Ist er gesetzlich versichert, egal ob pflicht- oder familienversichert bzw. freiwillig, muss der Arbeitgeber die pauschalen 13 Prozent abführen.
Im April 2016 haben sich der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Bundesagentur für Arbeit auf eine Änderung bei der sozialabgabenrechtlichen Behandlung von Abfindungszahlungen aus ...
Die Spitzenorganisationen in der Sozialversicherung haben das gemeinsame Rundschreiben vom 27.07.2004 zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Studenten und Praktikanten überarbeitet. Das neue Rundschreiben wurde ...
Busfahrer ohne eigenen Bus sind abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Nach Ansicht des LSG Hessen unterscheidet sich die Tätigkeit dann nicht wesentlich von der fest angestellter Fahrer.
Eine Entscheidung des BSG vom August 2016 zur vermeintlichen Scheinselbstständigkeit von auf Honorarbasis tätigen Notärzten hat für erheblichen medialen Wirbel gesorgt – letztendlich viel Lärm um Nichts.
Sucht ein Arbeitnehmer vor dem Arbeitsbeginn nur kurz einen Arzt wegen einer privaten Routine-Untersuchung auf und erleidet er auf dem Weg von der Arztpraxis zur Arbeit einen Unfall, liegt kein Arbeits- oder Wegeunfall ...
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Eine Immobilienmaklerin, die nach den vertraglichen Vereinbarungen bei ihrer Tätigkeit keinen Weisungen des Auftraggebers unterliegt (Vertrag über freie Mitarbeit) und der auch keine Weisungen erteilt werden, ist nicht abhängig beschäftigt, wenn sie die für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit erforderliche § 34c GewO-Erlaubnis besitzt und erfolgsabhängig vergütet wird. Das hat das LSG Baden-Württemberg entschieden.