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  • · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    GGf in einer Unternehmensgruppe kann sv-frei sein

    | Ein Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer einer Holding ist ausnahmsweise sozialversicherungsfrei, wenn er aufgrund des Gesellschaftsvertrags und seiner Gesellschafterstellung wesentlichen rechtlichen Einfluss auf die Willensbildung der Gesellschaft ausüben kann. Für das LSG Baden-Württemberg sprechen dafür Sonderrechte bzw. eine (ausreichende) Sperrminorität ( LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.2016, Az. L 5 R 50/16, Abruf-Nr. 192491 ). |

     

    Weiterführender Hinweis

    • Beitrag „Minderheitsgesellschafter einer GmbH trotz Stimmrechtsbindungsverträgen sv-pflichtig“, LGP 4/2016, Seite 68 → Abruf-Nr. 43827773
    Quelle: Ausgabe 04 / 2017 | Seite 57 | ID 44577666

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