In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Kurzarbeitergeld zurückgezahlt oder durch die Agentur für Arbeit zurückgefordert wird. Hier stellt sich die Frage, wie sich solche Störungen beitragsrechtlich auswirken. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben diese Fragen nun geklärt. LGP erläutert anhand von Beispielen die Details.
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Geringfügigkeits-Richtlinien mit Datum vom 26.07.2021 überarbeitet. Die neuen Richtlinien gelten spätestens ab 01.08.2021.
§ 56 IfSG ist subsidiär. Das hat zur Folge, dass weder ein Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG noch ein Erstattungsanspruch des Arbeitgebers besteht, wenn der Arbeitnehmer einen Vergütungsfortzahlungsanspruch aus ...
Nach Ansicht des BSG war bei einer nicht berufsmäßig ausgeübten kurzfristigen Beschäftigung im Jahr 2010 bei einer Fünf-Tage-Woche nicht die damals geltende Zwei-Monats-Grenze, sondern die 50-Arbeitstage-Regelung ...
Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld und die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wurden bis zum 30.09.2021 verlängert. Das geht aus der „Dritten Verordnung zur Änderung der ...
Ein auf Basis eines (zivilrechtlichen) Dienstvertrags mitarbeitender Kommanditist einer GmbH & Co KG ist nach einem Urteil des LSG Baden-Württemberg sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wenn er nicht die Stellung ...
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Ein Arbeitgeber erhält keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, wenn sein Arbeitnehmer während einer 14-tägigen häuslichen Absonderung gegen ihn einen Lohnfortzahlungsanspruch hat. Dies entschied jedenfalls das VG Koblenz in zwei Fällen. Im Kern ging es um § 616 BGB, der arbeitsvertraglich nicht ausgeschlossen war.