Der Weg zum Postbriefkasten, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber zu übersenden, unterliegt dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das BSG auf die Revision einer Krankenkasse hin entschieden. Die Berufsgenossenschaft muss der Krankenkasse daher Kosten für Krankenbehandlung und geleistetes Krankengeld erstatten.
Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben ihre Rechtsauffassung zur Korrektur der Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge bei einer Rückforderung von vorläufig gewährten Kurzarbeitergeld geändert.
Ein LGP-Leser fragt: Wie ist es zu beurteilen, wenn ein freiwillig gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer aufgrund des Bezugs von Kinderkrankengeld unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2023 rutscht? Tritt dann ...
Ein Leser fragt: Wie verhält es sich, wenn ein Arbeitnehmer bisher in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert gewesen war, weil er mit seinem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) lag, aktuell aber arbeitsunfähig ist und Krankengeld bezieht? Rutscht er wieder in die Versicherungspflicht?
Ein LGP-Leser fragt: Ein Student wird seine Master-Arbeit in unserem Unternehmen verfassen. Er soll dafür einen Masterandenvertrag über 15 Wochenstunden mit Vergütung erhalten. Die Master-Arbeit soll hinterher dem ...
In der Rechtsprechung der Sozialgerichte ist anerkannt, dass ein Unfall nicht nur dann ein Arbeitsunfall ist, wenn er während betriebsbezogener Verrichtungen in der Arbeit geschieht, sondern auch, wenn sich in ihm eine ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Bauarbeiter, die im Wesentlichen ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen und kein Unternehmerrisiko tragen, sind abhängig beschäftigt. Dies hat das LSG Hessen entschieden. Den Nachunternehmervertrag der beauftragenden Baufirma mit den Bauarbeitern ließ es nicht gelten.