Seit dem 1. Januar 2012 kann eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung auch bei einer Freistellung von bis zu drei Monaten fortbestehen, wenn das Arbeitsentgelt aus einer Vereinbarung zur flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder dem Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen fällig ist. Diese Neuregelung enthält § 7 Abs. 1a Satz 2 SGB IV.
Vom 1. Januar 2012 an sind alle Teilnehmer an dualen Studiengängen wieder einheitlich in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig.
Seit 2011 ist es für Arbeitgeber Pflicht, am maschinellen Datenaustausch für das Erstattungsverfahren teilzunehmen, um sich die Lohnausfallkosten aufgrund von Krankheit oder Mutterschaft eines Arbeitnehmers von der ...
Die Konjunktur hat 2011 angezogen. Steigende Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung sind die Folge. Die gute Konjunktur führt aber auch dazu, dass die Beitragssätze in der Rentenversicherung sinken. Verschaffen Sie sich einen Überblick, welche Werte ab dem 1. Januar 2012 gelten.
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie Weihnachtsgeld werden bei der Ermittlung des für das Elterngeld maßgeblichen Einkommens nicht berücksichtigt. Das hat das LSG Baden-Württemberg entschieden.
Das BSG hat sich mit der Rentenversicherungspflicht einer selbstständigen Tagesmutter befasst, die 70 Prozent ihrer Einnahmen aus öffentlichen Mitteln erzielt.
Der BFH und die Finanzgerichte haben in letzter Zeit eine Vielzahl an Urteilen gesprochen, die erhebliche Auswirkungen auf die Nachfolgeberatung haben. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
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IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Eine hauswirtschaftliche Familienbetreuerin, die bei älteren Menschen jeweils für 14 Tage wohnt, den Haushalt führt und Pflegedienstleistungen vermittelt, muss nicht sozialversicherungspflichtig sein. Das hat das BSG unterstrichen und damit die vorinstanzliche Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen bestätigt.