Das 13. Monatsgehalt und Tantiemen sind nach Absicht des LSG Baden-Württemberg nicht bei der Berechnung des Elterngelds zu berücksichtigen. Denn dabei handelt sich nicht um laufende Einnahmen, sondern um sonstige Bezüge nach § 2 Abs. 7 Satz 2 BBEG. Einmalige Einnahmen prägen die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern nicht mit der gleichen Nachhaltigkeit wie die monatlichen Einnahmen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.10.2011, Az. L 11 EG 1929/10; Abruf-Nr. 120763 ).
Seit dem 1. Juli 2011 werden kurzfristige Beschäftigungen im Zusammenhang mit den Freiwilligendiensten sozialversicherungsrechtlich einheitlich behandelt. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband, die Deutschen ...
Teilnehmer an Incoming-Freiwilligendiensten unterliegen wie gegen Arbeitsentgelt beschäftigte Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung. Der in der Sozialversicherung ...
Bei kleineren oder mittelständischen Unternehmen sind häufig Familienangehörige wie Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder angestellt. Sie erhalten einen schriftlichen Arbeitsvertrag und werden wie normale Mitarbeiter zur Sozialversicherung angemeldet. Doch in der Praxis kann sich diese Einschätzung als falsch erweisen – mit fatalen Folgen für die Betroffenen. Der folgende Beitrag liefert Ihnen ein Update über die Spielregeln und listet aktuelle Fälle auf, in denen die Gerichte ein abhängiges ...
Insolvenzgeld ist kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 BEEG und daher nicht elterngeldsteigernd zu berücksichtigen. Zu diesem Schluss gelangt das LSG Nordrhein-Westfalen.
Für Arbeitgeber von Beschäftigten, die mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen ausüben, gelten seit dem 1. Januar 2012 geänderte Rechenregeln bei der Beitragsberechnung. Diese wirken sich auch auf die ...
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