Verschuldet der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit selbst, muss der Arbeitgeber das Entgelt nicht weiterzahlen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG). Der Anspruch des Arbeitnehmers geht allerdings nur verloren, wenn dieser sich ...
Hauptberuflich selbstständig Tätige werden von der Krankenversicherungspflicht ausgeschlossen. Das muss der Arbeitgeber bei Arbeitnehmern beachten, die neben der Beschäftigung bei ihm einen selbstständigen Nebenjob ...
Bereits jetzt haben die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger die Grundsätze bekannt gegeben, die ab 1. Januar 2014 für die Erstellung der Beitragsnachweise gelten. Unter anderem entfällt künftig der Korrektur-Beitragsnachweis, den Differenz-Beitragsnachweis wird es aber noch bis Ende 2014 geben. Nachfolgend stellen wir die wichtigsten Änderungen dar.
Viele Klein- und Mittelständler wären ohne die Mitarbeit des Ehe- oder Lebenspartners nicht so erfolgreich. Eine dreiteilige Beitragsreihe zeigt, wie entsprechende Arbeitsverhältnisse rechtssicher gestaltet und ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Angestellte Freiberufler wie zum Beispiel Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Apotheker oder Architekten, die Pflichtmitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind, können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen und so eine Doppelversicherung vermeiden. Damit Arbeitgeber nicht wegen Fehlern im Befreiungsverfahren von horrenden Nachforderungen der Rentenversicherung überrascht werden, sollten sie deren neue Verfahrensgrundsätze beachten.