Gerade in Zeiten von Corona hat die Teilnahme an mündlichen Verhandlungen vor dem FG bzw. BFH per Videokonferenz an Bedeutung gewonnen. Aber auch nach der Pandemie ist es erwägenswert, aus Gesichtspunkten der Zeitersparnis eine Videokonferenz nach § 91a FGO zu beantragen, kann doch der Weg zum FG mitunter sehr weit sein. Im Folgenden sollen zentrale Fragen in diesem Zusammenhang geklärt werden.
Der Nachhaltigkeits-Navigator Handwerk ist ein kostenloses Management-Instrument, das Handwerksbetrieben dabei hilft, nachhaltiger zu wirtschaften. Er ermöglicht eine Bestandsaufnahme der betrieblichen Nachhaltigkeit, ...
Das BMF hat in einem Schreiben an die Wirtschaftsverbände wichtige Klarstellungen zur zukünftigen Umsetzung von elektronischen B2B-Rechnungen in Deutschland vorgenommen. Das BMF hat u.a. klargestellt, dass die Formate ...
Wird ein Rechtsanwalt als Geschäftsführer einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungs-GmbH angestellt tätig, kann er dennoch als Syndikus-Rechtsanwalt zugelassen werden (Anwaltsgerichtshof (AGH) Nordrhein-Westfalen 25.8.23, 1 AGH 38/22, anhängig beim BGH: AnwZ (Brfg) 22/23).
Unser Thema heute: Das Steuerstrafrecht! Prof. Carsten Wegner ist in einer Berliner Kanzlei tätig, die sich mit dem Wirtschafts- und Steuerstrafrecht beschäftigt. Wie sieht seine Zusammenarbeit mit Steuerberatern aus? ...
Kennen Sie schon unser neues Format, den BFH-Talk „In letzter Instanz“? Woche für Woche fasst unsere Redakteurin Sina Wetzel darin die wichtigsten Leitsatzentscheidungen des BFH für Sie zusammen – kurz, knapp ...
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Die Erledigungserklärung in der Hauptsache des als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater tätigen Klägers ist wirksam, auch wenn sie nicht elektronisch i. S. v. § 52a FGO, sondern durch ein Telefaxschreiben übermittelt wurde. Das FG Hessen (18.10.23, 4 K 895/23, Beschluss) geht von der rollenbezogenen Ansicht aus, wonach ein Steuerberater oder Rechtsanwalt in eigenen Angelegenheiten nur bei Anwalts- bzw. vergleichbarem Vertretungszwang und nicht im erstinstanzlichen Verfahren vor den FG zur Nutzung des ...