Seit dem 1.1.23 nutzen Steuerberater das beSt für ihre digitale Korrespondenz. Die Sicherheitszertifikate, die diese Kommunikation schützen, haben eine begrenzte Gültigkeit und müssen nun erstmals erneuert werden. Die Zertifikate sind aus Sicherheitsgründen nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. Besonders dringlich ist der Wechsel für Nutzer, die Ende 2022 oder Anfang 2023 die „Fastlane“ zur Registrierung nutzten. Für die Mehrheit der Mitglieder wird der Zertifikatswechsel ab 2025 relevant.
Der BFH (20.10.24, VIII R 18/21) hat die Rechte der Finanzverwaltung bei Auftragsprüfungen von Steuerberatern gestärkt. Gleichzeitig betont das Gericht die Notwendigkeit, individuelle Einwände der Betroffenen zu ...
Das LSG NRW (24.7.24, L 10 KR 343/24 B ER, Beschluss) hat entschieden, dass eine gesetzliche Krankenkasse ihren Insolvenzantrag wegen eines Ermessensfehlers gegen einen Steuerberater zurücknehmen muss.
In der neuen Episode des AStW-Podcasts sprechen Dietrich Loll und sein Co-Moderator Steffen Pasler erneut über aktuelle Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Dabei thematisieren sie u. a. die Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung im Immobilienbereich, die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben in 2025 und die notwendige Leitweg-ID in E-Rechnungen an Behörden. Außerdem informieren sie über die zurzeit langen Bearbeitungszeiten bei der Kapitalerstragssteuererstattung und neu vom ...
In dieser Folge ist Jonas Gallersdörfer, ein junger Steuerberater bei ECOVIS Deutschland in München, zu Gast im Steuermannschaft Podcast von Daniel Kubitza. Er berichtete über seinen Werdegang vom ...
Am 30.12.24 wurde die „Verordnung zur Änderung von Verordnungen im Bereich der steuerberatenden Berufe“ im Bundesgesetzblatt (BGBl. 24 I Nr. 443) veröffentlicht, nachdem sie zuvor am 20.12.24 den Bundesrat ...
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
wirksame Prävention gestalten? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt, mit welchen Strategien Stiftungen und ihre Verantwortlichen ein proaktives Enthaftungsmanagement aufbauen.
Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.23 am 31.12.24 endet, müssen bis zum 1.4.25 keine Sanktionen für eine verspätete Offenlegung befürchten.