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  • · Fachbeitrag · Ordnungsmäßige Buchführung

    Stellungnahme des DStV zum Anwendungsschreiben für die elektronische Kassenführung

    | Für die Zeit nach dem 1.1.20 gelten verschärfte Regelungen bei der Nutzung bestimmter elektronischer Kassen ( § 146a AO ) vor. Das Anwendungsschreiben dazu hat BMF Mitte Februar im Entwurf an die Verbände versandt. Es ist neben den Schreiben zur Einzelaufzeichnungspflicht und der Kassennachschau das Dritte zu diesem Thema. Der DStV hat seine Stellungnahme hierzu öffentlich gemacht und geht dabei auf die wesentlichen Knackpunkte für die Praxis ein. |

     

    Die Stellungnahme ist auf der Seite des DStV veröffentlicht.

     

    Weiterführende Hinweise

    • BMF nimmt Stellung zu Kassensystemen und zu den Einzelaufzeichnungspflichten (Gehm, KP 18)
    • Das müssen Ihre Mandanten ab dem 1.1.17 und später bei der Kassenführung beachten (Nowotzin/Teutemacher, KP-Sonderausgabe 2017)
    Quelle: ID 45828439

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