· Fachbeitrag · Compliance
GoBD-Update 2025: Das ändert sich für Ihre Mandanten
von Dipl.-Finw. Andrea Köchling, Elmshorn
| Die GoBD-Novellen von 2024 und 2025 bringen zahlreiche Änderungen, die Ihre Mandanten vor neue Herausforderungen stellen. Insbesondere die stärkeren Anforderungen rund um die E-Rechnung, Datensicherheit und Cloud-Datentransfers erfordern eine sorgfältige Überprüfung und Anpassung bestehender Systeme und Prozesse. Wer frühzeitig reagiert, kann nicht nur interne Abläufe optimieren und die Sicherheit der Daten erhöhen, sondern auch rechtliche Fallstricke vermeiden. Denn eine GoBD-konforme Buchführung ist letztlich die Basis für eine problemlose Steuerprüfung und eine effektive, digitale Finanzverwaltung. |
Hintergrund: Warum gab es erneut Änderungen?
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) sind erneut angepasst worden. Mit dem Schreiben des BMF (14.7.25, IV D 2 - S 0316/00128/005/088) wurden die GoBD zum zweiten Mal seit 2019 aktualisiert ‒ diesmal vor allem aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben, insbesondere der Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung (E-Rechnung) im B2B-Bereich seit dem 1.1.25. Erst im März 2024 waren die GoBD nach vier Jahren erstmals überarbeitet worden. Nun, gut ein Jahr später, treten weitere Änderungen in Kraft.
Diese Umstellung auf die E-Rechnungspflicht wird schrittweise umgesetzt (mit Übergangsfristen bis Ende 2027 für bestimmte Fälle), bedeutet aber schon jetzt tiefgreifende Änderungen in den Prozessen der Rechnungsstellung und -aufbewahrung. Folglich mussten die GoBD-Regeln an die neuen Anforderungen angepasst werden. Daneben flossen weitere gesetzliche Neuerungen in die GoBD ein, z. B. Klarstellungen bei der digitalen Betriebsprüfung und Datenauswertung. Wie bereits 2024 reagiert die Finanzverwaltung damit auf den Fortschritt der Digitalisierung und schafft mehr Rechtssicherheit in der elektronischen Buchführung.
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