· Nachricht · Mai 2026
Ausgewählte Online-Nachrichten auf einen Blick
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von KP Kanzleiführung professionell halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf iww.de/kp .
- Verschwiegenheitspflicht – FG Münster: Rechtsanwalt muss Honorarforderungen mit Mandantennamen in Vermögensauskunft angeben: Das FG Münster (17.2.26, 14 V 232/26 AO, Beschluss) verlangt von einem Rechtsanwalt, im Rahmen der Vermögensauskunft offene Honorarforderungen unter namentlicher Benennung der Mandanten und deren Anschriften offenzulegen. Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht tritt hinter dem Vollstreckungsinteresse des Fiskus zurück (Nachricht vom 10.4.26).
- Steuerberaterhaftung – Steuerberater haftet bei Geldauflage gegen Mandanten nach § 153a StPO bei Beratungsfehler: Zahlt der Mandant zur Einstellung eines Steuerstrafverfahrens eine Geldauflage nach § 153a StPO, kann diese als ersatzfähiger Vermögensschaden anzusehen sein, wenn die strafrechtliche Gefährdung auf einer pflichtwidrigen steuerlichen Beratung beruht und keine vorsätzliche Steuerhinterziehung des Mandanten feststeht. Ein Mitverschulden des Mandanten scheidet aus, wenn ihm die Einlegung eines Rechtsmittels gegen eine drohende strafrechtliche Verurteilung nicht zumutbar war (OLG Hamburg 28.3.25, 5 U 17/24; Nachricht vom 8.10.26).
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