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  • · Nachricht · Vereinbare Tätigkeiten

    Befreiung von der Prüfung zum Zertifizierten Verwalter (IHK) nach dem Wohnungseigentumsgesetz für Steuerberater?

    | Laut dem Entwurf der Verordnung über die Prüfung zum Zertifzierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurden Steuerberater/innen wiederum nicht explizit in den Kreis der von der Prüfung befreiten Personen aufgenommen. Die BStBK fordert eine Befreiung, wie sie bisher nur Juristen mit Befähigung zum Richteramt, Immobilienkaufleuten und Hochschulabsolventen mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt zukommt. |

     

    Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz hat der Gesetzgeber das WEG unter anderem um die Vorschrift des § 26a WEG, den „Zertifizierten Verwalter (IHK)“, ergänzt. Dies ist insbesondere wegen der Voraussetzungen einer „ordnungsgemäßen Verwaltung und Benutzung“ (§ 19 Abs. 2 WEG) relevant, wo eine der Voraussetzungen die Bestellung eines Zertifizierten Verwalters nach § 26a WEG ist. Damit hat quasi jeder Wohnungseigentümer Anspruch auf die Bestellung eines Zertifizierten Verwalters.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 47540558

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