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  • · Fachbeitrag · Interview

    Die Steuerberaterplattform ist auf der Zielgeraden

    | Ab dem 1.1.23 ist es so weit: Die Steuerberaterplattform geht an den Start und mit ihr das besondere elektronische Steuerberaterpostfach, kurz beSt. In diesem Interview erläutert die BStBK-Geschäftsführerin Claudia Kalina-Kerschbaum die Philosophie hinter dem Projekt und was Berufsangehörige schon jetzt tun können, um damit im Januar 2023 problemlos zu starten. |

     

    JÜRGEN DERLATH: Warum braucht der Berufsstand eine Steuerberaterplattform?

     

    CLAUDIA KALINA-KERSCHBAUM: Um den Berufsstand herum entstehen im Zuge des Onlinezugangsgesetzes digitale Ökosysteme, wie z. B. das der Finanzgerichte. Damit der Berufsstand in diese neuen, digitalen Abläufe und Verwaltungsprozesse eingebunden ist, braucht es eine technische Plattform, über die z. B. Anträge gestellt oder Verwaltungsakte empfangen werden können. Außerdem stellen wir den Berufsstand so zukunftsfest auf, damit er in der Lage ist, an den Diensten teilzunehmen, die im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes noch geschaffen werden. Die Steuerberaterplattform ist also ein großer Schritt in Richtung Zukunft für einen noch moderneren und digitaleren Berufsstand.

     

    JÜRGEN DERLATH: Welche „Philosophie“ steckt hinter dem Aufbau der Steuerberaterplattform?

     

    CLAUDIA KALINA-KERSCHBAUM: Das zentrale Element der Steuerberaterplattform ist die digitale Berufsträger-Identität, die durch das besondere elektronische Steuerberaterpostfach ermöglicht wird. Dadurch bekommen die Steuerberaterinnen und Steuerberater eine vertrauenswürdige, digitale Adresse, über die sie ‒ als Empfänger oder Versender ‒ eindeutig und rechtssicher als Berufsträger identifizierbar sind. Hierauf bauen alle Ausbaustufen und zukünftigen Anwendungsfälle auf.

     

    In den späteren Ausbaustufen soll die Steuerberaterplattform auch für weitere Anwendungen z. B. für die Kommunikation mit Rentenversicherungsträgern bereitstehen. Auch hier bietet sie einen sicheren Raum, in dem die digitale Identität des Steuerberaters mittels Authentifizierung belegt ist und somit vertrauliche Informationen ausgetauscht werden können.

     

    JÜRGEN DERLATH: Lassen Sie uns noch etwas beim beSt bleiben. In welcher Weise sollen die Beraterinnen und Berater das Postfach nutzen?

     

    CLAUDIA KALINA-KERSCHBAUM: Das beSt ermöglicht, wie gesagt, eine sichere, einheitliche und einfache elektronische Kommunikation. Sie können so mit anderen Berufskollegen oder ihrer Steuerberaterkammer kommunizieren. Die Plattform verbindet sie aber auch mit anderen Ökosystemen. Dazu gehören z. B. die Finanzgerichte, weitere Behörden und andere freie Berufen wie die Rechtsanwälte.

     

    JÜRGEN DERLATH: Aus dieser zentralen Funktion für die Kommunikation erklärt sich also auch, warum alle das beSt nutzen müssen.

     

    CLAUDIA KALINA-KERSCHBAUM: Richtig. Aber hier muss genau zwischen Steuerberaterplattform und dem beSt unterschieden werden:

     

    • Das beSt müssen alle Berufsträger und Berufsausübungsgesellschaften ab dem 1.1.23 nutzen. Also konkret: Sie müssen die technischen Voraussetzungen dafür schaffen, dass das Postfach aktiviert werden kann. Sie müssen sich einmalig für die Nutzung identifizieren bzw. registrieren. Und sie müssen hineinschauen und Mitteilungen im Postfach zur Kenntnis nehmen ‒ das ist die passive Nutzungspflicht. Wollen sie Schriftsätze, Anträge und Erklärungen elektronisch bei Gericht einreichen, geht das nur über das beSt ‒ das ist die aktive Nutzungspflicht.

     

    • Die Nutzung weiterer Funktionen der Steuerberaterplattform ist freiwillig. Wer die umfassenderen späteren Ausbaustufen nicht nutzen will, muss das auch nicht.

     

    JÜRGEN DERLATH: Wie können die Berufsträger denn das beSt konkret nutzen? Und wie sicher ist der Datenverkehr über das beSt?

     

    CLAUDIA KALINA-KERSCHBAUM: Entweder die Steuerberaterinnen und Steuerberater nutzen das beSt über die Kanzleisoftware ‒ die BStBK stellt den Kanzleisoftware-Anbietern hierfür eine Schnittstelle zur Verfügung ‒ oder sie nutzen das beSt in der Form eines Stand-alone-Clients. Der Client muss dann einmalig heruntergeladen und lokal installiert werden. Dann kann man sich registrieren und das Postfach nutzen.

     

    Und was die Sicherheit angeht: Die Kommunikation über das beSt enthält in der Regel hochsensible Inhalte. Deshalb ist Sicherheit oberstes Gebot. Wir verwenden eine durchgängige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Nur wenn Sender und Empfänger korrekt identifiziert sind, ist eine Entschlüsselung möglich. Ansonsten liegen die übertragenen Daten nur verschlüsselt vor. Damit können z. B. auch die Dienstleister oder die BStBK die Daten nicht einsehen. Administrative Zugänge werden dokumentiert, außerdem erfolgt für alle im beSt gespeicherten Daten eine regelmäßige Datensicherung.

     

    JÜRGEN DERLATH: Wie kann ich mich als Steuerberaterin oder Steuerberater auf die Nutzung des beSt vorbereiten?

     

    CLAUDIA KALINA-KERSCHBAUM: Prüfen Sie Ihren Personalausweis. Sie benötigen den seit 2010 ausgestellten Personalausweis mit elektronischer Identität (eID), der Online-Ausweisfunktion. Ist die Online-Ausweisfunktion aktiviert, müssen Sie erst einmal nichts mehr veranlassen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Online-Ausweisfunktion aktiviert ist, können Sie das mit der AusweisApp2 aus GooglePlay oder dem AppStore überprüfen. Sollten Sie keinen gültigen Personalausweis haben, wird es Zeit für den Gang zum Bürgeramt. Wer schon den neuen hat, aber ohne aktivierte Online-Ausweisfunktion, der kann sie auch beim Bürgeramt freischalten lassen.

     

    Die Hardware ist nicht anspruchsvoll. Am besten nutzen Sie einen zertifizierten Kartenleser. Wichtig ist, dass Ihre Mandantschaft von alledem nicht betroffen ist. Für die Mandantschaft besteht kein Handlungsbedarf.

     

    JÜRGEN DERLATH: Zum Abschluss noch die Frage nach den Kosten. Mit der Steuerberaterplattform und dem beSt stellt die BStBK eine umfangreiche Infrastruktur zur Verfügung. Wie sieht die Aufwandsverteilung aus?

     

    CLAUDIA KALINA-KERSCHBAUM: Also: Die BStBK trägt die Errichtungskosten der Steuerberaterplattform und des Postfachs. Was die laufende Benutzung angeht, so gehen wir derzeit von 50 EUR pro Jahr und Kammermitglied aus. Das ist weniger als für ein De-Mail-Postfach.

     

    • Personalausweis, Online-Ausweisfunktion, PIN

    Die folgenden Informationen stammen von www.personalausweisportal.de:

     

    • Ausstellung/Freischaltung: Den neuen Personalausweis gibt es beim Bürgeramt. Dort kann man auch die Online-Ausweisfunktion nachträglich freischalten lassen, wenn die Funktion noch deaktiviert sein sollte. Und Sie bekommen Hilfe, wenn
      • Sie den PIN-Brief mit Transport-PIN nicht mehr finden,
      • Sie die PIN vergessen haben oder
      • die PIN blockiert ist.

     

    • Erstmalige Nutzung der Online-Ausweisfunktion: Am einfachsten geht das mit der AusweisApp2 (GooglePlay, AppStore) für ein NFC-fähiges Handy. Mit der Post haben Sie eine 5-stellige Transport-PIN erhalten. Diese PIN müssen Sie im Rahmen der erstmaligen Nutzung unter „PIN-Verwaltung“ in eine selbstgewählte, 6-stellige PIN ändern.

     

    • Transport-PIN verlegt, PIN vergessen: Auf der Seite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de können Sie einen Brief mit einem Aktivierungscode, einem QR-Code und einer neuen PIN bestellen, der an Ihre deutsche Meldeadresse zugestellt wird. Damit können Sie Ihren Online-Ausweis auch selbst aktivieren und ihn mit neuer PIN sofort nutzen.

     

    • Support: Für allgemeine Fragen zum Personalausweis und zum Online-Ausweis gibt es eine Hotline, die Sie unter 0180 1 3333 33 erreichen.

     

    • Meldung und Sperrung bei Verlust oder Diebstahl: Ging Ihr Ausweis verloren oder ist er gestohlen worden, müssen Sie das unverzüglich beim Bürgeramt oder bei der Polizei melden (§ 27 Abs. 1 Nr. 3 Personalausweisgesetz), sonst handeln Sie ordnungswidrig. Die Sperrhotline ist 24/7 unter der Telefonnummer 116 116 erreichbar.
     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: Ausgabe 09 / 2022 | Seite 146 | ID 48479629

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