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  • 22.03.2010 | Gebührenrecht

    Steuerberater kann sich nicht auf fehlende Schriftform einer Pauschalvereinbarung berufen

    Eine Pauschalvereinbarung zwischen dem Steuerberater und seinem Mandanten bedarf nach § 14 StBGebV der Schriftform. Wenn der Steuerberater über einen längeren Zeitraum hinweg auf Grundlage einer nur mündlich getroffenen Vereinbarung Pauschalhonorare abrechnet, kann er sich allerdings nicht im Nachhinein auf die fehlende Schriftform berufen und höhere Gebühren abrechnen. Dem steht der Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB entgegen, wie das LG Düsseldorf kürzlich entschieden hat (LG Düsseldorf 15.9.09, 2b O 112/06). (MH)  

     

    * Der Autor RA Dr. Matthes Heller betreut schwerpunktmäßig Steuerberater auf den Gebieten Gebühren-, Sozietäts-, Haftungs- und Berufsrecht, mehr Informationen erhalten Sie auf der Kanzlei-Homepage unter www.ra-dr-heller.de/steuerberater oder per E-Mail unter mail@ra-dr-heller.de.  

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2010 | Seite 59 | ID 134417

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