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  • 01.06.2021 · Nachricht · Spenden

    Beschränkung des Spendenabzugs ist verfassungsgemäß

    | Dass Privatpersonen maximal 20 Prozent ihrer Einkünfte steuermindernd spenden – sprich als Sonderausgaben geltend machen – können, ist verfassungsgemäß. Diese Auffassung vertritt das FG Münster. |