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  • · Fachbeitrag · E-Health

    Elektronisches Gesundheitsberuferegister integriert Physiotherapeuten

    | Das Anfang 2016 in Kraft getretene E-Health-Gesetz soll die Chancen der Digitalisierung für die Gesundheitsversorgung erschließen. Deshalb sieht es u. a. vor, dass der Zugriff auf Daten und Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) künftig personenbezogen über elektronische Heilberufs- und Berufsausweise (eHBA/eBA) erfolgen muss. |

     

    Die ersten freiwilligen Anwendungen für die Versicherten sind der elektronische Medikationsplan und der Notfalldatensatz, die beide auf der eGK gespeichert werden können. Die Einführung dieser Anwendungen ist nach Aussage des Bundesgesundheitsministeriums im zweiten Halbjahr 2019 geplant. Auf den Notfalldatensatz haben auch Physiotherapeuten Zugriff, da sie einem Heilberuf mit staatlich geregelter Ausbildung angehören.

     

    Zuständig für die Ausgabe der Ausweise sind die Bundesländer. Sie sollen ein elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR) als gemeinsame Stelle errichten, die die Ausgabe der Ausweise an diejenigen Zugriffsberechtigten übernimmt, die über keine Körperschaften verfügen, denen diese Aufgabe gesetzlich zugewiesen wurde. Demnach werde laut Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen aller Voraussicht nach die Ausgabe von eHBA an Physiotherapeuten über das eGBR erfolgen.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2018 | Seite 1 | ID 45623052