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  • 26.01.2022 · Fachbeitrag · BÄK

    Telemonitoring bei Herzinsuffizienz: neue Empfehlungen zur GOÄ-Abrechnung

    | Der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) hat neue GOÄ-Abrechnungsempfehlungen zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz beschlossen (siehe iww.de/s5949 ). So werden diese Leistungen, die auch im EBM mit neuen Positionen abgebildet sind (AAA 01/2022, Seite 4), nun auch bei der Privatliquidation berücksichtigt. Es geht um Empfehlungen für vier Leistungen. |