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  • 04.10.2010 | Aktuelles

    Änderungen beim KV-Honorar 2011

    Angesichts eines Finanzierungsdefizits der gesetzlichen Krankenkassen von zehn bis elf Mrd. Euro plant die Bundesregierung wieder ein Kostendämpfungsgesetz. Der Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz - GKV-FG) liegt bereits vor. „Abrechnung aktuell“ sagt Ihnen, welche Änderungen bei der Vergütung der ärztlichen Leistungen auf Sie zukommen könnten.  

    Die Änderungen im Einzelnen

    Die Kabinettsvorlage vom 20. September 2010 sieht zum einen vor, Versicherte und Arbeitgeber unter anderem durch Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes und Zusatzbeiträge an der Finanzierung dieses Defizits zu beteiligen. Zum anderen sollen auch die Ausgaben der Leistungserbringer im Gesundheitswesen begrenzt werden.  

     

    Die Diskussion über das Maßnahmenpaket wurde in den letzten Wochen von den beabsichtigten Einschränkungen bei der Hausarztzentrierten Versorgung beherrscht. Die anderen - alle Vertragsärzte betreffenden - Regelungen sind dabei zu kurz gekommen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:  

     

    • Der für 2010 gültige Orientierungspunktwert für ärztliche Leistungen von 3,5048 Cent soll für die Jahre 2011 und 2012 eingefroren werden. Zuschläge auf den Orientierungspunktwert, den einige KVen für bestimmte Leistungen vereinbart haben, dürfen in diesen beiden Jahren nicht verändert werden.

     

    • Eine Anpassung der Gesamtvergütung an die tatsächliche Morbiditätsentwicklung findet in den kommenden beiden Jahren nicht statt. Die bisherigen gesetzlichen Anpassungskriterien - die Berücksichtigung der Entwicklung der Praxiskosten, die Verlagerungseffekte stationär-ambulant sowie Wirtschaftlichkeitsreserven - werden für 2011 und 2012 ausgesetzt. Auch die Regelung zum nicht vorhersehbaren Anstieg des morbiditätsbedingten Behandlungsbedarfs, beispielsweise bei Pandemien - wie zuletzt der Schweinegrippe - soll nicht zur Anwendung kommen. Der Entwurf sieht allerdings eine teilweise Anpassung der ärztlichen Honorare an die Morbiditätsentwicklung vor. Für 2011 und 2012 soll die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (Morbi-GV) pauschal um jeweils 0,75 Prozent erhöht werden. Dies entspricht einer Steigerung um etwa 180 Mio. Euro jährlich.