Nachdem Zeitwertkontenlösungen für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) von Kapitalgesellschaften jahrelang ein effektives Vergütungsinstrument gewesen sind, erkannte die Finanzverwaltung diese Gestaltungen seit 2009 nicht mehr an (BMF 17.6.09, IV C 5 - S 2332/07/0004). Nun haben im Jahr 2012 gleich drei Finanzgerichte den Vorgaben des BMF widersprochen und entsprechende Lösungen anerkannt. Der BFH dürfte sich in Kürze dieser Sichtweise anschließen und die Finanzverwaltung damit endlich zurück auf den ...
Der 2. Senat des Finanzgerichts Münster hat in zwei brandaktuellen Urteilen (vom 10. Mai 2012 – 2 K 1947/00 E, 2 K 1950/00 E) klargestellt, dass Zinsen, die der Fiskus auf Steuererstattungen zahlt, ungeachtet der ...
Arbeitnehmer können Bildungsaufwendungen nicht immer voll von der Steuer absetzen, insbesondere wenn es sich um eine Erstausbildung handelt. Hier wurde die erfreuliche Rechtsprechung des BFH vom 28.7.
Wer Einkünfte aus der Vermietung einer Wohnung erzielt, ist insoweit privilegiert, als die Rechtsprechung bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit selbst dann von einer Überschusserzielungsabsicht ausgeht, wenn über Jahre hinweg die Werbungskosten die Mieteinnahmen übersteigen. Steht eine Wohnung nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung leer, ist ein Werbungskostenabzug weiterhin möglich, solange der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkünfteerzielung nicht endgültig aufgegeben hat.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch (Schluss-)Urteil vom 28. Februar 2012 VII R 9/09 entschieden, dass die Steuerbefreiung für Flugbenzin nur Luftfahrtunternehmen zusteht für die gewerbsmäßige Beförderung von ...
Der DIHK hat soeben taufrisch die Ergebnisse seiner diesjährigen Hebesatzumfrage, die die standortpolitisch wichtigen mittleren und größeren Städte und Gemeinden erfasst, auf seiner Website veröffentlicht.
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Mandanten übersehen im Tagesgeschäft häufig, dass sich durch einen Blick in das deutsche UStG vollständig leider nur die Rechtsfolgen im Inland abklären lassen. Mit Einschränkungen – insbesondere beim formellen Umsatzsteuerrecht und dem (sonstigen) Verfahrensrecht – sind auch die Rechtsfolgen in den anderen EU-Mitgliedstaaten abzulesen. Keine Antworten gibt das UStG jedoch auf Fragen, die das Umsatzsteuerrecht von Drittländern betreffen. Und hier schlummern oft unkalkulierbare Risiken, für die Sie Ihre ...