Übliche Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen sind im Rahmen von V+V grundsätzlich sofort als Werbungskosten abzugsfähig. Führen Maßnahmen aber zu einem wesentlich verbesserten Gebrauchswert des Hauses, können die Aufwendungen nur über die Nutzungsdauer des Gebäudes verteilt als AfA geltend gemacht werden. In einem aktuellen Urteil betont das FG Köln, dass bei dem Vergleich des ursprünglichen mit dem neuen Zustand auf den Zeitpunkt des Erwerbs des Gebäudes und nicht auf das Baujahr abzustellen ...
Regelmäßig kommt es zu Diskussionen mit dem Finanzamt, ob ein Fahrtenbuch als „ordnungsgemäß“ anzusehen ist. Die Finanzverwaltung vertritt im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine ...
Verträge zwischen nahen Angehörigen können im Einzelfall beträchtliches Steuersparpotenzial entfalten. Allerdings eins ist gewiss: Auf eine besonders kritische Überprüfung durch die Finanzverwaltung, ob auch alles ...
Betreibt eine Gemeinde eine Kindertagesstätte („Kita“), um dadurch den sozialgesetzlichen Anspruch von Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Förderung in Tageseinrichtungen zu erfüllen, dann handelt es sich hierbei regelmäßig um einen sog. Betrieb gewerblicher Art, der der Körperschaftsteuer unterfällt. Das hat der BFH brandaktuell entschieden (BFH 12.7.12, I R 106/10).
Veräußert ein Steuerberater ein Beratungsbüro (bestehend aus dem zu diesem Büro gehörenden Mandantenstamm, der sachlichen und personellen Ausstattung), kann eine steuerbegünstigte Teilbetriebsveräußerung ...
Telearbeit nimmt immer mehr zu. Vermietet der Telearbeiter das Zimmer, in dem der Telearbeitsplatz liegt, an den Arbeitgeber, ist ein Abzug aller Kosten sichergestellt. Denn ein vermieteter Telearbeitsplatz ist kein ...
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In der Steuerbilanz einer als Großbetrieb i.S. von § 3 BpO 2000 eingestuften Kapitalgesellschaft sind Rückstellungen für die im Zusammenhang mit einer Außenprüfung bestehenden Mitwirkungspflichten gemäß § 200 AO, soweit diese die am jeweiligen Bilanzstichtag bereits abgelaufenen Wirtschaftsjahre (Prüfungsjahre) betreffen, grundsätzlich auch vor Erlass einer Prüfungsanordnung zu bilden (BFH 6.6.12, I R 99/10).