22.09.2015 · Fachbeitrag ·
Personengesellschaften
Die Vergabe von Darlehen einer Personengesellschaft an ihre Gesellschafter ist an sich eine alltägliche Erscheinung. Gleichwohl kommt es hier immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten. Dies hängt damit zusammen, dass häufig private Vorhaben mit der betrieblichen Veranlassung solcher Darlehen kollidieren. Eine aktuelle Entscheidung des BFH, bei der eine KG ihren Gesellschaftern Darlehen zur Finanzierung von Lebensversicherungsbeiträgen gewährt hat, ist solch ein streitbarer Fall (BFH 16.10.14, IV R 15/11, Abruf-Nr.
22.09.2015 · Fachbeitrag ·
Steuerticker
In unserem „Steuerticker“ weisen wir Sie regelmäßig auf Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung hin, die Sie im Berufsalltag kurzfristig umsetzen sollten. Das in Kürze in Kraft tretende ...
18.09.2015 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Zu zwei Vorabentscheidungsersuchen des BFH hat der EuGH nun seine mit Spannung erwarteten Grundsatzurteile gefällt. Danach steht einer sog. „Führungsholdung“ aus beteiligungserwerbsbezogenen Kosten grundsätzlich ...
15.09.2015 · Fachbeitrag ·
Hinweis der Redaktion
Das Finanzministerium NRW hat seine Broschüre „Vereine & Steuern – Arbeitshilfe für Vereinsvorstände und Mitglieder“ neu aufgelegt. Die Broschüre kann unter iww.de/sl1675 kostenfrei heruntergeladen werden.
Schwerpunkt
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15.09.2015 · Fachbeitrag ·
Beratungsschwerpunkte bei Vermietungseinkünften
Vermietungseinkünfte spielen in der Besteuerungspraxis aufgrund der Vielzahl vermieteter Objekte eine sehr bedeutende Rolle. Streitpotenzial mit der Finanzverwaltung ergibt sich insbesondere dann, wenn eine vermietete ...
Schwerpunkt
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14.09.2015 · Fachbeitrag ·
Blockheizkraftwerke
Nach neuer Verwaltungsmeinung ist ein Blockheizkraftwerk (BHKW) kein selbstständiges bewegliches Wirtschaftsgut mehr, sondern ein wesentlicher Bestandteil des Gebäudes . Dies hat zur Folge, dass z.B.
11.09.2015 · Nachricht · Erbschaftsteuer
Kinder des Erblassers können ein vom Erblasser zu Wohnzwecken genutztes Familienheim steuerfrei erwerben, wenn sie innerhalb angemessener Zeit nach dem Erbfall die Absicht fassen, das Familienheim selbst für eigene Wohnzwecke zu nutzen, und diese Absicht durch den Einzug auch tatsächlich umsetzen – so der BFH. Erwirbt ein Kind als Miterbe im Rahmen der Teilung des Nachlasses über seinen Erbteil hinaus das Alleineigentum an dem Familienheim, erhöht sich sein steuerbegünstigtes Vermögen unabhängig davon, ...
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