Der Verlust einer aus einer Gehaltsumwandlung entstandenen Darlehensforderung eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber kann zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit führen, wenn die Darlehenshingabe vorrangig zur Sicherung des Arbeitsplatzes erfolgte und der Arbeitnehmer deshalb einen Darlehensverlust in Kauf genommen hat (BFH 10.4.14, VI R 57/13, Abruf-Nr. 142416 ).
Erst kürzlich hat sich der BFH in der „Ferrari-Entscheidung“ mit der Anwendung von § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG bei Pkw-Aufwendungen beschäftigt. Im Streitfall hatte sich ein Tierarzt einen 400 PS starken Sportwagen ...
Bei der Vereinbarung und Formulierung von Poolvereinbarungen mit disquotalen Gewinnverteilungen ist besondere Vorsicht geboten. Es sind nicht nur diverse zivilrechtliche und gesellschaftsrechtliche, sondern auch ...
Der BFH hat kürzlich entschieden, dass Eltern für ein Kind, das während eines dualen Studiums einen Abschluss in einer studienintegrierten praktischen Ausbildung erlangt, einen Anspruch auf Kindergeld auch noch bis zum nachfolgenden Bachelorabschluss im gewählten Studiengang haben (BFH 3.7.14, III R 52/13, Abruf-Nr. 172680 ). In unserem „Steuerticker“ weisen wir Sie auf brandaktuelle Neuerungen hin, die Sie in Ihrem Berufsalltag kurzfristig umsetzen müssen.
Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hatte darüber zu entscheiden, ob die Berufstätigkeit eines Politikberaters als freiberuflich oder als gewerblich einzustufen ist. Im Streitfall konnte sich der Kläger, der ...
Der III. Senat des Bundesfinanzhofs hat aktuell entschieden, dass Eltern unter bestimmten Umständen für ein Kind, das freiwilligen Wehrdienst leistet, Kindergeld erhalten können (BFH 3.7.14, III R 53/13).
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Der VI. Senat des BFH hat dem Bundesverfassungsgericht folgende Frage vorgelegt: Ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass nach § 9 Abs. 6 EStG Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, keine Werbungskosten sind, wenn diese Berufsausbildung oder dieses Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet (BFH 17.07.14, VI R 2/12 und VI R 8/12).