Wird ein Teil-Mitunternehmeranteil veräußert, sind die Posten einer Ergänzungsbilanz anteilig aufzulösen. Der Gewinn daraus ist gewerbesteuerpflichtig (FG Münster 9.6.16, 6 K 1314/15, Rev. BFH: IV R 46/16).
In diesem Beitrag werden zunächst die Grundzüge des gewerbesteuerlichen Verlustvortrags bei Mitunternehmerschaften und bei doppelstöckigen Personengesellschaften dargestellt. Im Anschluss werden Fälle des ...
Auch für das letzte Quartal 2016 haben wir für Sie wieder die Rechtsprechung der Finanzgerichte analysiert und die für die Gestaltungspraxis wichtigsten Entscheidungen auf den Punkt gebracht.
Mit einer streng am Wortlaut und am Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung orientierten Auslegung hat der BFH die Gewährung der Tarifbegünstigung des § 34 EStG verweigert, wenn die außerordentlichen über einen längeren Zeitraum angesammelten Einnahmen in zwei in etwa gleich großen Raten in unterschiedlichen Veranlagungsjahren zufließen (BFH 2.8.16, VIII R 37/14, DStR 16, 2016, Abruf-Nr. 190261 ).
Das Finanzministerium Baden-Württemberg bringt eine Initiative zur Besteuerung zeitlich befristeter Nebentätigkeiten ins Rollen. Danach sollen Aushilfskräfte z. B. bei Wein- oder Volksfesten nicht erst im Nachhinein ...
Existiert für das betrieblich genutzte Kfz kein inländischer Bruttolistenpreis und ist das Fahrzeug auch nicht mit einem anderen Modell bau- oder typengleich, ist der inländische Bruttolistenpreis zu schätzen.
Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Herbstzeit ist Beratungszeit: Was ändert sich zum Jahreswechsel? Bei welchen Mandaten besteht jetzt Handlungsbedarf? Die IWW-Online-Fachtagung bringt Sie effizient und bequem auf den neuesten Stand. Freuen Sie sich auf namhafte Referenten und holen Sie sich direkt nutzbare Gestaltungstipps!
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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Die einmalige Kapitalabfindung laufender Ansprüche gegen eine Pensionskasse führt nicht zu ermäßigt zu besteuernden außerordentlichen Einkünften, wenn das Kapitalwahlrecht schon in der ursprünglichen Versorgungsregelung enthalten war. Die Einkünfte aus der Pensionskasse, die der betrieblichen Altersversorgung dient, unterliegen dann vielmehr dem regulären Einkommensteuertarif (BFH 20.9.16, X R 23/15).