Nach § 17 UStG ist bei Änderungen der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage auch der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers zu korrigieren. Dies gilt auch für Vorsteuern aus Anzahlungen, soweit der jeweilige Umsatz letztlich nicht zur Ausführung gelangt ist. Im Verfahren C-107/13 hatte der EuGH die Vorsteuerrückforderung des Fiskus nicht von einer Rückgewähr der Anzahlung abhängig gemacht. Die beiden USt-Senate des BFH wollen nun vom EuGH geklärt wissen, welche Auswirkungen das auf die bisherige ...
Der Bundestag hat am 30.3.17 erfreulicherweise das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen (BEG II). Im Vergleich zum Gesetzentwurf der Bundesregierung haben sich noch wichtige Änderungen ergeben, da die ...
Der BFH hat „taufrisch“ eine weitere Entscheidung zum Themenkomplex des einheitlichen Erwerbsgegenstands im Grunderwerbsteuerrecht getroffen. Danach kann für den Fall, dass ein Bauerrichtungsvertrag zeitlich nach ...
Negative Einkünfte aus Kapitalvermögen, das eigentlich der Abgeltungsteuer unterliegt, können mit positiven Einkünften aus solchem Kapitalvermögen, das nach dem progressiven Regeltarif zu besteuern ist, verrechnet werden. Hierzu ist allerdings erforderlich, dass vom Steuerpflichtigen die sog. Günstigerprüfung beantragt wird – so der BFH (30.11.16, VIII R 11/14).
Der Deutsche Bundestag hat am 30.3.17 das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf der Bundesregierung wurde nunmehr in geänderter Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und ...
Zinsen aus dem Darlehen eines mittelbaren Gesellschafters an eine Kapitalgesellschaft können dem gesonderten Steuertarif des § 32d Abs. 1 EStG von 25 % unterliegen – so der BFH. Das Gericht hat in seiner ...
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Eine Umsatzsteuerfestsetzung kann nach § 27 Abs. 19 S. 1 UStG gegenüber dem leistenden Unternehmer nur dann (zu seinem Nachteil) geändert werden, wenn ihm ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger zusteht. So hat der BFH jetzt in einem klassischen Bauträgerfall entschieden (BFH 23.2.17, V R 16, 24/16).