Die Gefahr einer Haftung mit dem Privatvermögen ist für Unternehmer in den letzten Jahren deutlich gewachsen. Dies hat vielfältige Ursachen im unternehmerischen Umfeld. Aber auch Scheidungen, Erbfälle, familiäre Probleme und Ähnliches können das Vermögen des Unternehmers in seinem Bestand bedrohen und schnell in die Insolvenz führen. Vor diesem Hintergrund sollten Unternehmer frühzeitig damit beginnen, Strategien zum Schutz ihres privaten Vermögens vor Ansprüchen aus der haftungsbedrohten betrieblichen ...
Wenn zwei Steuerpflichtige mehrstufige Umgestaltungen vornehmen, um sich steuerneutral „auseinanderzudividieren“, hält ihnen die Verwaltung häufig entgegen, es handle sich um einen steuerschädlichen ...
Auch inländische Anleger, die Anteile an einem Investmentfonds mit Sitz in einem Drittstaat halten, können die Pauschalbesteuerung nach § 6 InvStG vermeiden (BFH 10.2.16, VIII R 27/12). Der BFH schlägt sich damit ...
Ist eine deutsche Personengesellschaft (Oberpersonengesellschaft) an einer ausländischen Personengesellschaft beteiligt, mindert ein Währungsverlust aus der Liquidation der ausländischen Unterpersonengesellschaft nicht den im Inland steuerpflichtigen Gewerbeertrag (BFH 2.12.15, I R 13/14).
Für die Ausschlagung einer Erbschaft kann es verschiedene Gründe geben. Einerseits kann eine Ausschlagung aus zivilrechtlicher Sicht sinnvoll sein, wenn der Nachlass überschuldet ist. Andererseits kann eine ...
Fällt das Jahresende auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Samstag, endet die Festsetzungsfrist für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erst mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags, wie der ...
Die SSP-Sonderausgabe stellt 10 rechtssichere Gestaltungen vor, mit denen kleine und mittlere Unternehmen Steuern sparen können. Zu jeder Gestaltung geben wir Ihnen Beispiele und weiterführende Hinweise. Bestimmt ist auch für Ihre unternehmerisch tätigen Mandanten der richtige Tipp dabei!
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Kosten eines Zivilprozesses, mit dem der Steuerpflichtige Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers geltend macht, sind keine außergewöhnlichen Belastungen. Dies hat der BFH gerade taufrisch entschieden und damit die Steuerermäßigung gemäß § 33 EStG versagt (17.12.15, VI R 7/14).