Ist der Zinssatz von 6 % pro Jahr noch zeitgemäß? Der Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt ein Musterverfahren gegen die hohen Steuerzinsen. Am 17.8.17 verhandelt das FG Münster den Fall. Seit mehr als 50 Jahren liegt der Zinssatz für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen bei 0,5 % pro Monat – also 6 % pro Jahr. „Angesichts der Niedrigzinsphase ist dieser Zinssatz eindeutig zu hoch“, kritisiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Trotz einiger politischer Anläufe konnte sich die Politik bisher ...
Verzichtet ein gesetzlicher Erbe gegen eine von seinen Geschwistern zu zahlende Abfindung auf seinen Pflichtteilsanspruch, ist künftig danach zu unterscheiden, ob der Verzicht bereits zu Lebzeiten oder erst nach dem ...
Seit Längerem ist bekannt und bestätigt, dass Arbeitnehmer Warengutscheine im Wert von bis zu 44 EUR monatlich steuer- und abgabenfrei von ihrem Arbeitgeber erhalten können. Tankgutscheine waren dabei sehr häufig ...
Dürfen Hauseigentümer die Erschließungsbeiträge für den Straßenausbau von der Steuer absetzen? Der Bund der Steuerzahler lässt dies mit einer neuen Musterklage prüfen und unterstützt das Gerichtsverfahren eines Ehepaars aus Brandenburg. Umstritten ist, ob die Erschließungsbeiträge, die Anwohner für die Erneuerung einer Gemeindestraße zahlen müssen, als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden können, wenn die Maßnahme von der öffentlichen Hand erbracht und per ...
So gut ein Kuraufenthalt der Gesundheit tut: Häufig ist er mit Kosten verbunden, die von den Kranken- oder Rentenversicherungen nicht vollständig übernommen werden. Viele Aufwendungen können in der Steuererklärung ...
Eltern steht es frei, ob sie ihrem Kind für dessen Unterhalt Barmittel überlassen oder ihm – auch befristet – die Einkunftsquelle selbst übertragen. Wenn sie sich aus steuerlichen Gründen für letzteres ...
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Die Kosten für ein Erststudium sind bekanntlich nicht als Werbungskosten abziehbar, sondern können lediglich als Sonderausgaben bis zu 6.000 EUR im Jahr geltend gemacht werden. Das BVerfG prüft zwar derzeit, ob diese Abzugsbeschränkung mit dem Grundgesetz in Einklang steht (vgl. BVerfG, 2 BvL 23/14 u. 24/14). Auf ein positives Urteil kann man aber allenfalls hoffen. In der Gestaltungsberatung muss man daher andere Lösungen finden, um die Kosten für ein Erststudium steuerlich in Abzug zu bringen.