Die steuerneutrale Ausgliederung eines Teilbetriebs im Wege des § 20 UmwStG führt in der Gestaltungspraxis oft zu Problemen. So herrscht schon Unsicherheit, welcher Teilbetriebsbegriff maßgebend ist, da der nationale und der europäische Teilbetriebsbegriff voneinander abweichen. Auch etwaige Ausgliederungshindernisse können das Vorhaben scheitern lassen und zu steuerlichen Nachteilen führen. Insbesondere wenn hohe stille Reserven vorhanden sind, sollte man sich im Vorfeld durch eine verbindliche Auskunft ...
Kaum sind die Regelungen zum sog. Baukindergeld in Kraft, schon gibt es eine Reihe von Zweifelsfragen, die zu klären sind. Die Redaktion der GStB Gestaltende Steuerberatung hat durch Anfragen bei der KfW einige der ...
Leistet ein Gesellschafter, der sich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft verbürgt hat, eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft, um seine Inanspruchnahme als Bürge zu vermeiden, führt dies zu ...
Der BFH sieht es als möglich an, dass die im Umsatzsteuerrecht geltende Steuersatzermäßigung für die kurzfristige Vermietung von Campingflächen auch auf die Vermietung von Bootsliegeplätzen anzuwenden ist. Er hat daher den EuGH um Klärung gebeten, ob ein Hafen bei gleicher Funktion wie ein Campingplatz zu behandeln ist (Beschluss vom 2.8.18, V R 33/17).
Einen aufsehenerregenden Fall hatte jüngst das FG Hamburg zu entscheiden. Der Kläger hatte seine Lebensgefährtin zu einer mehrmonatigen Weltreise eingeladen. Die Gesamtkosten für die Kreuzfahrt mit Penthouse Suite ...
Die steigende Internationalisierung der Wirtschaft führt vermehrt zu Umwandlungsfällen mit grenzüberschreitendem Bezug. In der Gestaltungspraxis stellt dabei die grenzüberschreitende Verschmelzung ein geeignetes ...
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Ist ein Bauträger rechtsirrig davon ausgegangen, als Leistungsempfänger Steuerschuldner für von ihm bezogene Bauleistungen zu sein, kann er das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung ohne Einschränkung geltend machen. Mit dieser Entscheidung verwirft der BFH eine Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen (BFH 27.9.18, V R 49/17).