· Nachricht · Nicht gemeinnützige Stiftung
Unentgeltliche Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils auf eine juristische Person zu Buchwerten unzulässig
Das FG Baden-Württemberg (6.6.25, 5 K 397/24 ; Rev. BFH IV R 13/25 ) ist zu der Überzeugung gelangt, dass die unentgeltliche Übertragung eines Teil-Mitunternehmeranteils auf eine juristische Person (im Streitfall: eine nicht gemeinnützige Stiftung) zur Aufdeckung der stillen Reserven führt. Die Übertragung sei nicht nach § 6 Abs. 3 S. 1 EStG unter Beibehaltung der Buchwerte zulässig. Dass nach § 6 Abs. 3 S. 1 Halbs. 2 Alt. 2 EStG ausschließlich unentgeltliche Übertragungen von Teil-Mitunternehmeranteilen auf natürliche Personen steuerbegünstigt zu Buchwerten erfolgen könnten, verstoße nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG.
Zur Begründung seiner restriktiven Auslegung weist das FG neben dem (eindeutigen) Gesetzeswortlaut, der für die Übertragung von Teil-Mitunternehmeranteilen ausdrücklich auf natürliche Personen als Übernehmer abstellt, auch auf die Gesetzessystematik, die Entstehungsgeschichte sowie den Zweck und den Charakter des § 6 Abs. 3 S. 1 EStG als Ausnahmevorschrift hin.
PRAXISTIPP — Als praxisrelevante Quintessenz des Urteils sollten steuerliche Berater die Aussage des FG zu der Sonderstellung, die § 6 Abs. 3 EStG im System des vom Grundsatz der Individualbesteuerung geprägten Einkommensteuerrechts einnimmt, mitnehmen und in ihre Gestaltungsüberlegungen einbeziehen. Es bleibt abzuwarten, wie sich der BFH zu dieser bislang ungeklärten Rechtsfrage verhält, die für die Gestaltungspraxis große Bedeutung haben dürfte. |