Entscheidet sich ein Steuerpflichtiger mit Blick auf seine fortschreitende Krankheit, ohne dass ein unausweichliches Ereignis tatsächlicher Art und eine damit ausgelöste Zwangslage besteht, zu Umbaumaßnahmen, liegen keine sachlichen oder persönlichen Billigkeitsgründe vor, die zu einer abweichenden Steuerfestsetzung nach § 163 AO führen können. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Umbaumaßnahmen zwar durchaus sinnvoll, aber zum Zeitpunkt des Umbaus noch nicht unbedingt erforderlich sind, um den ...
Wer neben dem Bau von Gewächshäusern Pflanzen züchtet und mit ihnen handelt, unterhält nach Auffassung des FG Münster (29.11.23, 13 K 986/21 G) unterschiedliche Betriebe. Dies hat zur Folge, dass für Zwecke der ...
Nach Auffassung des FG Köln (21.6.23, 2 K 158/20; Rev. BFH: IV R 19/23) muss ein bilanzierender, betrieblich beteiligter Wohnungseigentümer, der Zahlungen in eine von der Wohnungseigentümergemeinschaft gebildete ...
Das FG Rheinland-Pfalz (19.9.23, 5 K 1800/19; Rev. BFH: III R 35/23) hat entschieden, dass vor Abschluss des Insolvenzverfahrens keine Rückstellung für die Insolvenzverwaltervergütung gebildet werden kann. Laut FG wird eine solche Vergütung auch im Regelinsolvenzverfahren vom Schuldner nicht subjektiv dazu getätigt, um seine einkunftserzielenden Tätigkeiten zu fördern. Denn auch die Durchführung eines Regelinsolvenzverfahrens diene dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, ...
Ein elektronisches Fahrtenbuch erfüllt dann nicht die Anforderungen an den ordnungsgemäßen Nachweis des tatsächlichen Umfangs der Privatnutzung eines betrieblichen Kfz, wenn nachträgliche Änderungen an den zu ...
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1974: Deutschland wird im Münchner Olympiastadion Fußballweltmeister. In Brighton gewinnt ABBA den Grand Prix Eurovision de la Chanson. In Wolfsburg läuft das erste Exemplar des Golf 1 vom Band. Und auch im beschaulichen Nordkirchen geschieht Bahnbrechendes! Unter dem Titel „Steuer-Erfahrungsaustausch Kraftfahrzeuggewerbe“ erscheint der erste Informationsdienst des heutigen IWW Instituts, das damals Wirtschafts- und Steuerfachverlag Nordkirchen hieß.