Zahlungen für den vorzeitigen Rückfall eines Erbbaurechts (sog. Heimfall) stellen steuerpflichtige Einkünfte dar, wenn sie als Ersatz für entgehende Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gewährt werden und damit Entschädigungen i. S. d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG darstellen (FG Hessen 22.2.24, 10 K 436/22; Rev. BFH: IX R 9/24). Das Gericht bestätigte damit die Auffassung der Finanzverwaltung, wonach solche Entschädigungszahlungen nicht als sonstige Einkünfte, sondern als Einkünfte aus der Nutzung von ...
In der neuesten Episode des AStW-Podcasts begrüßt Dietrich Loll als Co-Moderatorin die Fachanwältin für Arbeitsrecht Aigerim Rachimow. Zusammen geben sie wieder spannende Einblicke in aktuelle Entwicklungen aus dem ...
In dieser Episode des AStW-Podcasts tauchen Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler erneut in aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht ein. Sie verweisen u. a. auf die Erhöhung der ...
Das Verschenken von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt, wie der BFH mit Urteil vom 20.11.24 (VI R 21/22) entschieden hat, nicht ohne Weiteres zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG).
Nach Auffassung des FG München (30.1.24, 5 K 1078/23; Rev. BFH V R 4/24) stellt die Überlassung von Standplätzen zum Anbieten von Kfz auf Automärkten eine Vermietungsleistung i. S. d. § 4 Nr. 12 S. 1. Buchst.
Das FG Düsseldorf (15.11.24, 10 K 1055/20 F, n. rkr.) musste darüber befinden, ob Verluste aus der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft ausgleichsfähig sind oder ob ein Steuerstundungsmodell nach § 15b EStG vorlag.
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Der BFH hat mit Urteil vom 21.11.24 (VI R 1/23) entschieden, dass Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind. Dies gilt auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt.