Der BFH hat erfreulicherweise klargestellt, dass selbständige Ärzte ihren Beruf grundsätzlich auch dann leitend und eigenverantwortlich ausüben und damit freiberuflich und nicht gewerblich tätig werden, wenn sie ärztliche Leistungen von angestellten Ärzten erbringen lassen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie die jeweils anstehenden Voruntersuchungen bei den Patienten durchführen, für den Einzelfall die Behandlungsmethode festlegen und sich die Behandlung „problematischer Fälle“ vorbehalten (BFH ...
Eine Einkommensteuererklärung kann auch wirksam per Fax an das Finanzamt übermittelt werden. Dies hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs gerade taufrisch entschieden (BFH 8.10.14, VI R 82/13)
Die Steuervergünstigungen gemäß §§ 13a, 13b, 19a ErbStG sind grundsätzlich zulässig, der Umfang der Verschonung ist allerdings unverhältnismäßig – so das BVerfG am 17.12.14. Spätestens bis zum 30.6.
Der XI. Senat des BFH hat kürzlich entschieden, dass Eintrittsgelder, die eine Gemeinde von Besuchern eines von ihr veranstalteten Dorffestes mit Musikdarbietungen, Unterhaltungsprogramm etc. verlangt, dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen (BFH 5.11.14, XI R 42/12).
Das geltende Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz ist verfassungswidrig. Die darin vorgesehenen Vergünstigungen für die Übertragung von Betriebsvermögen sind zum Teil mit dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes nicht ...
Mit einem am 16.12.14 geschlossenen Bündnis von Zoll, Verbänden und Gewerkschaften wird die Basis geschaffen für eine gemeinsame Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung im Gerüstbauer-Handwerk.
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Der X. Senat des Bundesfinanzhofs hat sich zu der Frage geäußert, ob Beamte im Hinblick auf eine zeitlich befristete Einwilligung zur Datenübermittlung eine Schlechterstellung bei der Altersvorsorgezulage („Riester-Rente“) im Vergleich zu Rentenversicherungspflichtigen hinzunehmen haben (BFH 22.10.14, X R 18/14).